Polit-Patte: Das Bundesverfassungsgericht kippt die Erhöhung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung in Deutschland um 25 Mio Euro von 2018. Die regierende große Koalition habe nicht ausreichend dargelegt, weshalb die Anpassung auf damals 190 Mio Euro nötig gewesen sei. FDP, Grüne und Linke hatten gemeinsam geklagt, weil sie den Anstieg für unverhältnismäßig hielten.
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