Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Corona-Ausgangssperre ab.

Drin bleiben: Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die nächtliche Corona-Ausgangssperre ab. Sie diene dem "grundsätzlich legitimen Zweck", Leben und Gesundheit zu schützen. Das Gericht verweist aber auch darauf, dass die Vereinbarkeit der Ausgangssperre mit dem Grundgesetz noch verhandelt werde – diese Prüfung erfolge im Hauptsacheverfahren.
bundesverfassungsgericht.de, faz.net