Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag des Corona-Protestcamps in Berlin ab.

Corona statt Camping: Das Protestcamp auf der Straße des 17. Juni in Berlin darf nicht stattfinden, stellt das Bundesverfassungsgericht am Sonntagabend klar und lehnt damit einen Eilantrag gegen das Verbot ab. Die Mahnwache war bis zum 14. September von Gegner*innen der Corona-Politik geplant. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zum Schutz vor Infektionen eingedämmt werden könne, sofern kein milderes Mittel zur Verfügung stehe. Die Versammlungsbehörde und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten zuvor das Hygienekonzept des Veranstalters bemängelt. Der Antrag sei "unbegründet" und das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig.

Die Versammlungsbehörde befürchtet bei dem Protestcamp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, da die Demonstrant*innen die Mindestabstände nicht einhalten würden. Das Oberverwaltungsgericht teilt diese Auffassung und verwehrte eine Genehmigung. Der Antragsteller hatte am Samstag bereits die Anti-Corona-Demonstration in Berlin veranstaltet. Mit Blick auf "nunmehr vorliegende Erfahrungen" (Foto) habe er nicht darlegen können, wie das unzureichende Hygienekonzept für das Protestcamp angepasst werde.
spiegel.de, turi2.de (Background)