Verfassungsgericht: Offene Fragen sind keine Tatsachen-Behauptungen.


Nicht nett, aber legal: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Streit zwischen Günther Jauch und Klaubt zugunsten des Verlags und setzt damit in Sachen Gegendarstellungen ein klares Zeichen. Die Richter beschließen, dass offene Fragen auf Titelseiten allein keine Tatsachenbehauptungen sind, die Betroffene – meist Prominente – zu einer Gegendarstellung berechtigen.

Die Regenbogenpresse wird sich freuen, besonders realitätsnah war die strittige Schlagzeile "Sterbedrama um seinen besten Freund - Hätte er ihn damals retten können?" nämlich nicht. Die "Woche der Frau" fragte damit 2012 auf dem Titel, ob Jauch Michael Schumacher hätte helfen können. Das Oberlandesgericht Zweibrücken gab Jauchs Beschwerde recht, der Verlag druckte daraufhin eine Gegendarstellung und sollte die Kosten für das Verfahren bezahlen. Dagegen legte Klambt Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ein. Eine andere Kammer des OLG muss nun neu entscheiden.
stuttgarter-zeitung.de, welt.de

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