Anfragen-Dämmerung: Anonyme Anfragen über die Transparenz-Plattform Frag den Staat sind unzulässig, urteilt das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des Bundesinnenministeriums. Die Behörde hatte eine dort verarbeitete Anfrage nur postalisch nach Herausgabe der Adresse des Fragestellers beantworten wollen, der Bundesbeauftragte für Datenschutz sprach eine Verwarnung aus. Dem widerspricht das Bundesverwaltungsgericht nun. Frag den Staat kritisiert das Urteil.
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