Vollzugsverschiebung: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Firmengeflechts hinter dem rechtsextremen Magazin "Compact" vorerst teilweise aufgehoben. Die Herausgeber des Magazins hatten gegen das Verbot geklagt und in einem Eilverfahren beantragt, es auszusetzen, bis endgültig entschieden sei. Dem Eilantrag wurde nun teilweise stattgegeben. Dem Gericht zufolge sei offen, ob das Verbot in der Hauptverhandlung standhalten werde. Zwar gebe es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und für eine verfassungsfeindliche Haltung. Es sei aber zweifelhaft, ob der Anteil der Beiträge, in denen diese Haltung zum Ausdruck kommt, für das gesamte Magazin derart prägend sei, dass ein Verbot verhältnismäßig sei. Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel, beispielsweise presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen, so das Gericht. Im Hinblick auf die Meinungs- und Pressefreiheit überwiege das Interesse der Kläger, das Magazin vorerst weiterzuführen. Zwar gebe es ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verbots. Das wiege jedoch weniger schwer als das Grundrecht auf Pressefreiheit.
Der DJV wertet die Entscheidung als "klares Bekenntnis des Gerichts zum Grundrecht der Pressefreiheit". Damit stehe fest, "dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging", sagt DJV-Chef Mika Beuster. Das Bundesinnenministerium hält an Ermittlungen zu "Compact" fest. Eine Sprecherin sagt der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA, man habe das "verfassungsfeindliche, aggressiv-kämpferische Agieren" der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung ausführlich begründet und durch Beweismaterial belegt. Daher werde das Ministerium seine Rechtsauffassung im nun anstehenden Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen und den prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter "substanziieren".
Ob das Verbot wieder in Kraft tritt, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in der Hauptverhandlung. Die Entscheidung des Eilverfahrens stellt keine Vorentscheidung dar, da das Gericht die inhaltliche Bewertung des Verbots offen gelassen hat und nur über den Zeitpunkt des Vollzugs entschied. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die Compact-Magazin GmbH, die sich vor allem um das gedruckte Magazin kümmert, nicht aber andere in der Verbotsverfügung genannte Firmen oder Personen. Deren Eilanträge wurden abgewiesen. Innenministerin Nancy Faeser hatte das rechtsextreme Magazin Mitte Juli verboten, weil es sich mit einer kämpferisch-aggressiven Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Als Grundlage für das Verbot nutzte das Innenministerium das Vereinsgesetz und verbot die Firmen, die hinter "Compact" stehen.
mediendienst.kna.de (€), spiegel.de, tagesschau.de, djv.de (Reaktion DJV), mediendienst.kna.de (€, Reaktion BMI)
(Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie)
Dieser Text ist eine bearbeitete und ergänzte Übernahme eines Beitrags aus dem KNA-Mediendienst.