Bundes­verwaltungs­gericht kippt “Compact”-Verbot.


Wieder erlaubt: Das Bundes­verwaltungs­gericht hebt das Verbot des rechts­extremen Magazins "Compact" auf, es darf damit wieder erscheinen. Die Bundes­richter bestätigen damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im August 2024, die das Verbot vorläufig ausgesetzt hatte. Im Juni 2024 hatte die damalige Innen­ministerin Nancy Faeser die hinter "Compact" stehende GmbH verboten und sich dabei auf das Vereinsrecht gestützt. Zwar sieht das BVerwG bei "Compact" verfassungs­feindliche Aussagen, insbesondere im Zusammenhang mit Islamfeindlichkeit und "Remigration", bei denen es sich auch nicht um einzelne Ausreißer handele, sagt der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Allerdings erreichten die Aussagen "noch nicht" einen prägenden Charakter.

Der DJV bewertet die Aufhebung des Verbots als "Bekräftigung des hohen Stellenwerts der Meinungs- und Presse­freiheit". Gleichwohl dürfe die Entscheidung "nicht darüber hinwegtäuschen, dass Compact in vielen Artikeln rechtsextreme und menschenfeindliche Inhalte verbreitet, die mit den journalistischen Standards nichts am Hut haben", sagt DJV-Chef Mika Beuster. Dagegen vorzugehen sei richtig und wichtig, das Verbot eines ganzen Magazins müsse dennoch "das letzte Mittel bleiben", so Beuster. Lars Hansen, Co-Vorsitzender von Verdis DJU sagt: "Das Urteil macht deutlich, dass der Rechtsstaat funktioniert – auch dann, wenn es um Medien geht, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen." Die Pressefreiheit gelte "nicht nur für jene, deren Inhalte wir teilen".
lto.de, tagesschau.de, sueddeutsche.de, djv.de, dju.verdi.de