Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag darf in Ausnahmefällen auch bar bezahlt werden.

Schwarze Kasse: Der Hessische Rundfunk muss die Bezahlung des Rundfunkbeitrags in Ausnahmefällen auch in bar akzeptieren, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Zahlungspflichtigen, die kein Girokonto eröffnen können, müsse Barzahlung ohne Mehrkosten eingeräumt werden. Die Klage zweier Wohnungsinhaber, die trotz Konto ihre Beiträge bar zahlen wollten, hat das Bundesverwaltungsgericht aber abgewiesen.
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