Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig.

RundfunkbeitragRundfunks Werk und Bürgers Beitrag: Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht und weist eine Revision nach einer mündlichen Verhandlung ab. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag vorgebracht und gegen BR und WDR geklagt. Das Gericht bestätigt mit der Entscheidung vorangegangene Gerichtsurteile. Über 30 Verwaltungsgerichte, Obergerichte und Landesverfassungsgerichte hatten die Abgabe bereits auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.

"Der Rundfunkbeitrag trägt seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht um eine Steuer", sagt Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des BR. Nach dem Urteil können die Kläger nur noch Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht einlegen.
presseportal.de

Schreibe einen Kommentar