Bundeswehr muss Presseanfragen nur mit Fakten beantworten.

Anfrage Abgewehrt: Die Bundeswehr muss Presseanfragen dazu, wie die Bundesrepublik verhindern will, im Ukraine-Krieg zur Kriegspartei zu werden, nicht beantworten. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage des freien Journalisten und Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen verweigerter Auskünfte zur Ausbildung ukrainischer Soldaten in Rheinland-Pfalz zurückgewiesen. Journalisten hätten lediglich Anspruch auf die Mitteilung von Fakten, so die Begründung.
"epd medien aktuell" vom 16.03.2023 (€)