Bundesweite TV-Sender dürfen regionale Werbung zeigen.

Erlaubnis erteilt: Bundesweite TV-Sender dürfen Werbung regional ausstrahlen, urteilt das Landgericht Stuttgart. Das österreichische Mode-Label Fussl Modestraße hatte darauf geklagt, seine TV-Kampagne auf ProSieben nur in Bayern senden zu dürfen. 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht noch entschieden, dass es gegen das Rundfunkrecht verstößt, Werbung nur in bestimmten Gebieten auszustrahlen. Dabei ging es auch darum, regionale TV-Sender zu schützen, die auf die Werbung angewiesen sind. Das Landgericht Stuttgart argumentiert, dass TV-Sender auch mit Internetplattformen konkurrieren müssen - für die besteht aber kein Verbot.

ProSiebenSat.1-Vorstand Wolfgang Link nennt das Urteil einen "wichtigen Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen". Regionale Werbung sei ein "wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung".
dwdl.de, sueddeutsche.de