BVerfG lehnt vorläufige Erhöhung des Rundfunkbeitrags per Eilantrag ab.


Für eine Handvoll Euro: ARD, ZDF und Deutschlandradio scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Eilanträgen, mit denen sie die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zum Jahreswechsel vorläufig anordnen lassen wollten. Die Richter*innen bemängeln, die Rundfunkanstalten hätten nicht ausreichend begründet, dass ihnen vor der endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren schwere Nachteile entstehen. Die Sender hatten argumentiert, dass sich ohne die geplante Erhöhung der Gebühren ab Januar ihr Angebot verschlechtern werde, was die Rundfunkfreiheit verletzte. Die Entscheidung bezieht sich nur auf das Eilverfahren. Die reguläre Klage der Anstalten ist erst später Verhandlungsgegenstand.

Im Hauptverfahren wird das Gericht darüber entscheiden, ob die Weigerung Sachsen-Anhalts, den neuen Rundfunkstaatsvertrag zu ratifizieren, die Rundfunkfreiheit verletzt. Die Kläger argumentieren, dass eine bedarfsgerechte Finanzierung sichergestellt sein muss. Das Deutschlandradio will nun zunächst kurzfristige Sparmaßnahmen umsetzen. Der Bedarf wurde durch die unabhängige Kommission KEF errechnet. Medienpolitische Fragen dürften bei der Festsetzung des Beitrags keine Rolle spielen, so die Kläger.
tagesschau.de, spiegel.de, spiegel.de (Sparmaßnahmen), turi2.de (Background)