BVerfG: Politik muss die Entschädigungen für AKW-Betreiber neu aushandeln.

Atomausstieg: Die Entschädigung für Betreiber von Atomkraftwerken muss neu ausgehandelt werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht entscheidet zugunsten des Klägers Vattenfall. Die Gesetzesänderung 2018 in Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima sei unzureichend und wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, so die Richter*innen. 2016 hatte das Gericht Klagen von E.on, RWE und Vattenfall im Wesentlichen zurückgewiesen, aber festgelegt, dass die Konzerne für sinnlos gewordene Investitionen entschädigt werden müssen. Eine entsprechende Entschädigung legte der Gesetzgeber 2018 fest, entschied dabei aber, dass die AKW-Betreiber zunächst versuchen müssen, die Reststrommengen zu verkaufen.
spiegel.de, tagesschau.de