BVerwG: Verfassungsschutz muss Einsicht in Akte von Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren.

Bild darf die Akte von Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner einsehen, der Verfassungsschutz muss Chefreporter Hans-Wilhelm Saure Einsicht gewähren, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Nach Ablauf der Frist von 30 Jahren seien die Voraussetzungen für einen "archivrechtlichen Nutzungsanspruch" gegeben.
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