Cathy Hummels gewinnt ihren Schleichwerbe-Prozess.


Noch mal davongeschlichen: Das Landgericht München spricht Ex-Moderatorin und Spielerfrau Cathy Hummels vom Vorwurf der Schleichwerbung auf Instagram frei. Informierte Internetnutzer wüssten, dass sie mit ihrem Profil kommerzielle Interessen verfolge, so die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Die Entscheidung sei jedoch kein Grundsatzurteil darüber, ob Influencer auch unbezahlte Produktempfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen. Gegen Hummels hatte der Verband Sozialer Wettbewerb geklagt. Er kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen.

Hummels schreibt zum Urteil: "Ich kämpfe weiter für Transparenz und vor allem für Recht - eben dass wir ("Influencer") das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh - und Printmedien". In einen ähnlichen Fall gegen das Modell Pamela Reif hatte der Verband Sozialer Wettbewerb vor kurzem vor Gericht Recht bekommen.
waz.de