CH Media verbietet Medien, Details über gestohlene Dokumente zu nennen.

Verbotene Details: Das Schweizer Medienhaus CH Media verbietet mehreren Medien per super­provisorischer Verfügung zu berichten, welche Art von gestohlenen Dokumenten des Verlags Hacker im Darknet veröffentlicht haben. CH Media bezieht IT-Dienst­leistungen von der "NZZ", die im März Opfer eines Cyber-Angriffs wurde. Das Handels­gericht des Kantons Aargau untersagt u.a der Wochenzeitung WOZ und den Portal Inside-IT, die Dokumente aus dem Darknet herunter­zuladen, zu bearbeiten und weiter­zuverbreiten.
persoenlich.com, chmedia.ch, turi2.de (Background NZZ)