Verbotene Details: Das Schweizer Medienhaus CH Media verbietet mehreren Medien per superprovisorischer Verfügung zu berichten, welche Art von gestohlenen Dokumenten des Verlags Hacker im Darknet veröffentlicht haben. CH Media bezieht IT-Dienstleistungen von der "NZZ", die im März Opfer eines Cyber-Angriffs wurde. Das Handelsgericht des Kantons Aargau untersagt u.a der Wochenzeitung WOZ und den Portal Inside-IT, die Dokumente aus dem Darknet herunterzuladen, zu bearbeiten und weiterzuverbreiten.
persoenlich.com, chmedia.ch, turi2.de (Background NZZ)