Christian Schertz fordert postmortales Persönlichkeitsrecht für Opfer.


Anwalt der Toten: Medienrechtsanwalt Christian Schertz sieht im deutschen Recht eine große Regulierungslücke beim postmortalen Persönlichkeitsrecht von Verstorbenen. Er arbeitet darauf hin, dass der Gesetzgeber eine Regelung schafft, um die Angehörigen von Mordopfern besser zu schützen. Viele True-Crime-Formate seien zwar "rechtlich zulässig, aber ethisch problematisch", sagt Schertz der "Süddeutschen Zeitung". Bisher endet das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem Tod, weshalb überlebende Opfer und sogar Täter in der True-Crime-Berichterstattung mehr Rechte gegen identifizierende Darstellung haben als Verstorbene. "Es ist, zusammengefasst, eine perverse Situation", sagt Schertz.
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(Foto: Till Brönner / Schertz Bergmann)