Claudia Roth gewinnt Rechtsstreit gegen Roland Tichy.

Meinungsfreiheit: Claudia Roth darf weiter sagen, dass das Geschäftsmodell von "neurechten Plattformen" auf Falschbehauptungen beruht, so das Landgericht Stuttgart. Es hat die Klage des Publizisten Roland Tichy abgewiesen. Roth hatte in einem Interview gesagt: "Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs." Auch Broder hat geklagt, das Verfahren läuft noch.
augsburger-allgemeine.de