Corint Media reicht medienrechtliche Beschwerde gegen ARD und ZDF ein.


Zu freigiebig? Die Verwertungsgesellschaft Corint Media reicht medienrechtliche Beschwerde gegen ARD und ZDF bei den Landesregierungen ein. Grund ist die Tatsache, dass die Sender auf die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes verzichten. Dadurch erhalten sie Reichweitenvorteile "im publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb mit den privaten Anbietern", heißt es in dem Schreiben. Zudem verstießen sie so gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Landesregierungen werden aufgefordert, "entsprechende Aufsichtsverfahren einzuleiten". "FAZ"-Autor Michael Hanfeld ordnet die Beschwerde als "Sprengsatz" mit "einiger medienpolitischer Bedeutung" ein.

Im Internet verzichten die Sender auf zweistellige Millionenbeträge, argumentiert Corint. Die Gesellschaft errechnet allein für Tagesschau.de und Sportschau.de Erlöse von 41,2 Mio Euro bis 59,6 Mio Euro bei Durchsetzung des künftig geltenden Leistungsschutzrechts für Presseverleger. An Orten wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, ebenso im Handel und in Gaststätten verzichten ARD und ZDF zudem auf ihr Leistungsschutzrecht für Sender. Laut Corint "verschenken" sie sie so 10 Mio Euro. Erst kürzlich hat die Verwertungsgesellschaft Ex-"Cicero"-Chefredakteur Christoph Schwennicke in die Geschäftsführung geholt, um "die Bemühungen zur Durchsetzung der Rechte ihrer Verlage gegen digitale marktbeherrschende Plattformen wie Facebook oder Google intensivieren".
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