Corona-Hilfen könnten nur bei Kündigungsverzicht der Unternehmen gezahlt werden.

Bleiben als Bedingung: Die Bundesregierung könnte die Zahlung von Corona-Wirtschaftshilfen an die Bedingung knüpfen, dass Unternehmen keine Mitarbeiter*innen betriebsbedingt entlassen, meinen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nach Anfrage der Linksfraktion. Der Entscheidungsspielraum für die Förderbedingungen sei groß und die Vorgabe, Menschen in Arbeit zu halten, keine "willkürliche Ungleichbehandlung" von Unternehmen.
"Spiegel" 5/2021, S. 19 (Vorab)