Corona-Kabinett fordert Gutscheinlösung bei abgesagten Events.

Aufgeschoben statt aufgehoben: Veranstalter*innen sollen den Kaufpreis von Tickets für Konzerte oder Sportevents nicht wie bisher erstatten müssen, wenn sie wegen Corona ausfallen. Die Bundesregierung plant einen entsprechenden Gesetzesentwurf, berichtet tagesschau.de. Die Gutscheine sollen demnach bis Ende 2021 gültig sein. Wenn Kund*innen den Gutschein bis dahin nicht einlösen können, sollen sie ihr Geld erstattet bekommen. Wirksam sein soll die neue Regelung für alle Veranstaltungstickets mit Kaufdatum vor dem 8. März 2020.
tagesschau.de, tagesspiegel.de (Background)