Corona-Maßnahmen: Das geänderte Infektionsschutzgesetz tritt zwar bereits am Freitag in Kraft, die bundesweite Corona-Notbremse greift jedoch erst ab Samstag. Die Kreise sollen dadurch Zeit bekommen, ihre Regeln anzupassen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gelten dann Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr.
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