Corona-Teststellen bekommen Vergütungen ohne Belege.

Goldgrube: Betreiberinnen von Corona-Schnelltestzentren können Kosten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, ohne belegen zu müssen, wen genau sie getestet haben – oder dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Sie müssen lediglich die "nackte Zahl der Getesteten" übermitteln, berichten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung". Pro Bürgertest erhalten die Teststellen 18 Euro. Alleine in Bayern seien dafür bis Mitte Mai rund 120 Mio Euro ausgegeben worden. Weder die Gesundheitsämter, noch die Kassenärztlichen Vereinigungen, noch das Bundesamt und "schon gar nicht das Gesundheitsministerium" würden sich für eine Kontrolle der Abrechnungen zuständig fühlen.
tagesschau.de, sueddeutsche.de (Paid)