Bestätigt: Das Landgericht Hamburg weist einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmers Klaus Nordmann gegen Correctiv zurück. Nordmann hatte an den Rechtsextremisten Gernot Mörig gespendet, habe diese Spende aber nicht in Zusammenhang mit dem Potsdamer Geheimtreffen sehen wollen. Correctiv hatte Nordmann vor Veröffentlichung der Recherche zu dem Treffen konfrontiert und dessen Antworten laut Gericht "zutreffend wiedergegeben". Vor zwei Tagen hatte Correctiv bereits in zwei von drei Fällen gegen einen Unterlassungsantrag des Privat-Dozenten Ulrich Vosgerau gewonnen.
correctiv.org, turi2.de (Background)