“Correctiv” will sich gegen Umformulierungs-Urteil wehren.


Wortklauberei? "Correctiv" muss "einen Halbsatz und einen Satz" in seiner "Geheimplan"-Recherche umformulieren, urteilt das Landgericht Berlin. Das Recherche-Netzwerk spricht von einer "nebensächlichen Äußerung" eines Teilnehmers des Treffens im Jahr 2023. Bisher hatten Gerichte in Hamburg die Wiedergabe der Aussage über zwei Instanzen als zulässig beurteilt, heißt es. "Correctiv" wolle nun in Berufung gehen und betont, der Kern der Geschichte bleibe bestehen.
correctiv.org