Falsch dargestellt: Tierschutzpartei gewinnt vor Gericht gegen RBB.

Parteischutz: Der RBB hätte die Tier­schutz­partei in seiner Bericht­erstattung über die Land­tags­wahlen in Branden­burg 2019 nicht unter "Andere" ein­sortieren dürfen, urteilt das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Branden­burg. Im Gegen­satz zu drei weiteren Parteien in dieser Kategorie, die jeweils unter 1 % holten, brachte es die Tier­schutz­partei auf 2,6 %. Laut OVG bestehe "ein legitimes Interesse an der Nennung des nicht unbeachtlichen Wahl­ergebnisses", das die Gestaltungs­freiheit der Redaktion kaum beeinträchtige.
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