Parteischutz: Der RBB hätte die Tierschutzpartei in seiner Berichterstattung über die Landtagswahlen in Brandenburg 2019 nicht unter "Andere" einsortieren dürfen, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Im Gegensatz zu drei weiteren Parteien in dieser Kategorie, die jeweils unter 1 % holten, brachte es die Tierschutzpartei auf 2,6 %. Laut OVG bestehe "ein legitimes Interesse an der Nennung des nicht unbeachtlichen Wahlergebnisses", das die Gestaltungsfreiheit der Redaktion kaum beeinträchtige.
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