Nachspiel: Das Bundesverfassungsgericht rügt Ex-Kanzlerin Angela Merkel für ihre Kritik an der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringischen Ministerpräsidenten 2020. Damit habe sie das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt. Merkel hat kritisiert, dass Kemmerich mit AfD-Stimmen ins Amt gewählt wurde. Daraufhin klagte die AfD.
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