Datenschützer nehmen Softwarehersteller bei der DSGVO ins Visier.

DSGVO: Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten die Datenschutz-Vorgaben der Softwarehersteller für unzureichend, schreibt das "Handelsblatt". Die Vorschriften widersprächen dem Produkthaftungsrecht, nach dem Hersteller für ausgelöste Schäden haften. Die Datenschützer wollen die Softwarehersteller zu einem "datenschutzfördernden Designprinzip" verpflichten.
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