Datenschützer*innen fordern gesetzliche Regelung zur Impfstatus-Abfrage.


Pieks-Preisgeber: Datenschützer*innen fordern Klarheit vom Gesetzgeber darüber, ob der Corona-Impfstatus von Unternehmen abgefragt werden darf. Ohne gesetzliche Grundlage drohten "erhebliche soziale Spannungen", sagt Datenschützer Johannes Caspar dem "Handelsblatt". Die Große Koalition spricht sich gegen Privilegien für Geimpfte aus, den Datenschützer*innen reicht das aber nicht. Sie fürchten eine "Impflicht durch die Hintertür", wenn etwa Airlines nur Passagiere befördern, die ihrem Impfstatus nachweisen, wie Quantas angekündigt hat. Nach Aussage von Lufthansa-Chef Carsten Spohr könne ein Impf-Nachweis einen Corona-Test vor dem Flug überflüssig machen.

Manche Unternehmen würden sich darauf vorbereiten, Kund*innen und Mitarbeiter*innen nach ihrem Impfstatus zu fragen. Der so entstehende Druck komme "einem staatlichen Impfzwang recht nahe", sagt Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, der Zeitung. Für die öffentliche Daseinsvorsorge, etwa die Bahn und den ÖPNV, hält er die Abfrage datenschutzrechtlich für unzulässig. Bei Restaurants oder Kinos, die ein nicht lebensnotwendiges Angebot haben, sei sie eher denkbar, "zumal sie sich auf das Hausrecht der Anbieter stützen ließe".
handelsblatt.com