Raus damit: Verteidigungsministerin Christine Lambrecht muss die Fragen eines Journalisten zum Hubschrauber-Flug mit ihrem Sohn beantworten, entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. Der Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen ihrer Hotel-Buchung auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Lambrecht hatte die Auskunft mit Verweis auf Privatsphäre verweigert, der Journalist stellte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln.
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