Luft nach oben: "Das ist noch kein richtiges Plattformgrundgesetz", sagt Markus Beckedahl über den Digital Services Act. Dass Webseiten Risikobewertungen vorlegen und die Auswirkung ihrer Dienste analysieren müssen, sei ein "Highlight dieses Gesetzes". Enttäuschend sei u.a., dass personalisierte Werbung nicht umfangreicher verboten wurde. Zwar gebe das neue Gesetz Verbesserungen her, das sei beim Status Quo "aber auch nicht so schwierig" gewesen.
netzpolitik.org, turi2.de (Background)