Stumm gestellt: Verschwiegenheits-Verträge mit Medienschaffenden sind nicht unüblich, sagt Rechtsanwalt Carsten Brennecke im "Journalist"-Interview. Er hält sie für ein "nützliches Instrument für beide Seiten". So bekämen Journalistinnen zum Beispiel Infos "zu kriminellen Machenschaften". Als "Gegenleistung" müssen sie Details verschweigen, wie die Identität des Straftäters, den der Anwalt vertritt.
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