Der BGH erlaubt Online-Portalen, Bewertungen automatisiert auszuwählen.


Nicht nur mit besten Empfehlungen: Bewertungsportale wie Yelp dürfen ihre Bewertungen von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen, entscheidet der Bundesgerichtshof. Damit hob das Gericht eine anderslautende Entscheidung aus vorheriger Instanz auf. Der BGH argumentiert, die Einstufung von „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ unterliege der Berufs- und Meinungsfreiheit. Gewerbetreiber müssten entsprechende Kritik grundsätzlich hinnehmen. Plattformbetreiber dürfen dafür auch einzelne Beurteilungen aussortieren, auch mit technischen Mitteln.

Konkret ging es um den Streit zwischen der Betreiberin mehrerer Fitnessstudios und der Plattform Yelp. Die Unternehmerin bemängelte, viele positive Bewertungen ihrer Studios würden nicht berücksichtigt, wodurch ihre Gesamtbewertung zu schlecht ausfalle.
tagesschau.de