Der RBB macht auch Ansprüche gegen den Ex-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf geltend.

Ebenfalls im Visier: Der RBB macht im Zusammenhang mit den laufenden Verfahren gegen seine ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger auch Ansprüche gegen den früheren RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf geltend. "Um eigene Ansprüche gegen Herrn Wolf zu sichern, hat der RBB ihm im Verfahren gegen Frau Schlesinger den Streit erklärt", sagte ein RBB-Sprecher auf Anfrage des KNA-Mediendienstes. Ob es zudem notwendig werde, gesondert gegen Wolf vorzugehen, lasse sich erst nach Abschluss der laufenden Verfahren beantworten, so der Sprecher.

Der Immobilienunternehmer Wolf war ab 2003 fast zwanzig Jahre lang Mitglied des RBB-Verwaltungsrats und stand seit 2013 an der Spitze des vor allem für Finanzen und die Beratung und Kontrolle der Intendantin zuständigen Aufsichtsgremiums der ARD-Anstalt. Nachdem ihm und Schlesinger im Sommer 2022 Vetternwirtschaft vorgeworfen wurde, ließ er sein Amt ab Juli 2022 zunächst ruhen und trat Anfang August mit Beginn der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zurück. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen Wolf, Schlesinger und deren Ehemann wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsannahme. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In einem ersten zivilgerichtlichen Urteil hatte das Landgericht Berlin in der vergangenen Woche Schlesinger für zunächst einen Monat einen Anspruch auf das ihr vertraglich zugesicherte Ruhegeld zugesprochen und gleichzeitig Schadensersatzansprüche des RBB gegen seine frühere Intendantin festgestellt. Der RBB macht hier knapp zwei Mio Euro geltend, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über die RBB-Forderung von weiteren 13,6 Mio Euro, die dem Sender als Schaden durch das unter Federführung von Schlesinger und Wolf geplante Digitale Medienhaus entstanden sein sollen, wird in einem gesonderten Verfahren entschieden. Am Dienstag wurde bekannt, dass Schlesinger künftig als Unternehmensberaterin für eine Berliner Agentur arbeitet. Ob ihre Einkünfte dabei mit ihrem aus dem Rundfunkbeitrag finanzierten Ruhegeld in Höhe von knapp 13.400 Euro im Monat verrechnet werden, wollte der RBB nicht beantworten. (Mit Material des KNA-Mediendienstes)
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