Telemedizin: Ärzte dürfen Patienten künftig ausschließlich digital behandeln, beschließen sie beim Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit. Die Musterberufsordnung erlaubt die reine Online-Behandlung, wenn sie ärztlich vertretbar ist und der Arzt die erforderliche Sorgfalt wahrt – dazu gehört u.a., alle Befunde und Behandlungen zu dokumentieren.
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