Paragraph 219adé: Der Bundestag kippt das Informationsverbot für Abtreibungen. Die Entscheidung soll ungewollt Schwangeren erleichtern, sich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Bisher können Ärztinnen nicht darüber informieren, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen. Für Familienministerin Lisa Paus ist die Entscheidung ein Triumph für die Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland. Sie sagt: "Ein Schwangerschaftsabbruch sollte kein Straftatbestand sein, sondern eine Gesundheitsleistung". Kritik zur Entscheidung kommt von CDU und AfD. Sie verweisen auf das Lebensrecht von ungeborenen Kindern. CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker befürchtet "proaktive Werbung im Internet" und dass Abtreibungen als "normale ärztliche Behandlungen" dargestellt werden.
In den USA stellt sich der Supreme Court gegen das grundsätzliche Recht, Schwangerschaften zu beenden. Die Verfassung gewähre kein Recht auf Abtreibung, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit können die Bundesstaaten künftig selbst über das Verbot von Abtreibungen entscheiden. (Foto: Olaf Schülke / Picture Alliance)
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