ARD, ZDF und Deutschlandradio reichen Verfassungsbeschwerde ein.

Rundfunkstaatsvertrag: Das Deutschlandradio macht als Erstes ernst und reicht eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Anstalt teilt mit, durch die Entscheidung des Ministerpräsidenten von Sachsen Anhalt, den Vertrag nicht zur Abstimmung zu bringen, sei die "die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 nicht mehr gesichert". Auch die ARD-Anstalten und das ZDF wollen klagen. Für das ZDF sagt Intendant Thomas Bellut mit Hinblick auf die Entscheidung in Sachsen-Anhalt: "Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen."
presseportal.de (ZDF), presseportal.de (ARD)