Die EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.


Hyperlinks-Ruck: Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich am Mittwoch auf eine Reform des EU-Urheberrechts geeinigt, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger beinhaltet, berichtet die dpa. Künftig sollen Portale wie Google News für die Anzeige von Artikel-Ausschnitten Geld an die Verlage zahlen. Links und kurze Textausschnitte seien demnach weiter erlaubt, Überschriften oder ganze Sätze jedoch nicht.

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Reformvorschlag noch bestätigen. Dies gilt als wahrscheinlich, aber nicht sicher. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihrem nationalen Recht festzulegen. In Deutschland existiert bereits ein Leistungsschutzrecht, die Verlage beklagen jedoch, dieses kaum durchsetzen zu können. Auch die umstrittenen Uploadfilter sind Teil des Deals. Bei Twitter trendet der Protest-Hashtag "#NieMehrCDU".
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