Die Stadt Dortmund verstößt mit ihrer Internetseite gegen das Grundgesetz.


Nicht Stadt-haft: Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass die Stadt Dortmund mit ihrer Internetseite gegen den Grundsatz der staatsfernen Presse verstößt. Damit sei das Angebot nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar. Das Gericht bezieht sich in seinem Urteil auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die auch für städtische Angebote anwendbar seien. Das Medienhaus Lensing, Verlag der "Ruhr Nachrichten" hatte geklagt.

Konkret ging es in der Verhandlung um die Internetseite aus 2017, als die Stadt noch Anzeigen auf der Seite hatte und mit eigenen Reportern von Veranstaltungen berichtete. Seitdem hat die Stadt ihr Angebot spürbar reduziert. Dennoch dürfte die Entscheidung Signalwirkung haben, da die städtischen Websites vielerorts Verlegern ein Dorn im Auge sind.
wdr.de, turi2.de (Background)