Die Türkei wird für die Inhaftierung von Deniz Yücel verurteilt.


Schadenersatz: Die Türkei muss eine Entschädigung in Höhe von 13.300 Euro an den Journalisten Deniz Yücel zahlen. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im heutigen Urteil mitteilt, habe die Inhaftnahme Yücels seine Rechte auf Freiheit, Sicherheit und freie Meinungsäußerung verletzt. Yücel ist mit dem Urteil nur zum Teil zufrieden. Es sei "enttäuschend", dass das Gericht keinen Verstoß gegen das Folterverbot festgestellt habe, "trotz der neunmonatigen Isolationshaft und trotz der psychischen und körperlichen Gewalt, der ich zeitweise ausgesetzt war", schreibt er der "Welt". Ihn verwundert es auch, dass der Gerichtshof keine politische Motivation hinter dem Verfahren gegen ihn sieht.

Yücel war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklage in Untersuchungshaft im Hochsicherheits­­gefängnis Silivri. Durch Bemühungen der Bundesregierung kam er schließlich frei und konnte ausreisen. Im Sommer 2020 verurteilte die türkische Staatsanwaltschaft den Journalisten in Abwesenheit zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Terrorpropaganda. Das Verfahren befindet sich noch in Revision. Yücel erhob bereits 2018 eine Klage auf Schadensersatz. Damals forderte er 1 Mio türkische Lira, derzeit etwa 66.000 Euro.

Noch ist das heutige Urteil vom EGMR nicht rechtskräftig. Die beteiligten Parteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten. (Foto: Michael Kappeler / dpa / Picture Alliance)
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