Dmexco-Streit: Berufungsklage gegen Muche und Schneider wird offenbar abgelehnt.


Dmexco-Streit: Christian Muche (Foto rechts) und Frank Schneider erzielen offenbar einen Teilerfolg gegen die Koelnmesse, schreibt Thomas Nötting. Das Oberlandesgericht Köln lehnt die Berufungsklage der Koelnmesse laut einem Hinweisbeschluss offenbar abab und bestätigt somit ein Urteil des Landgerichts Köln. In dem Urteil hatte das Gericht die Kündigung der Dmexco-Macher für unzulässig erklärt und eine einstweilige Verfügung der Koelnmesse gegen Muche und Schneider aufgehoben.

Die Koelnmesse hatte den beiden Dmexco-Machern im November 2017 fristlos gekündigt. Sie hätten mit ihrer Beteiligung an der Schweizer Digitalkonferenz D-Puls gegen ein Konkurrenzverbot in ihrem Vertrag verstoßen. Muche und Schneider hatten gegen ihre Kündigung geklagt und außerdem eine Schadensersatzklage eingereicht, die sowohl ausstehende Honorare als auch eine Gewinnbeteiligung an der kommenden Dmexco umfasst. Dabei dürfte es sich um einen höheren Mio-Betrag handeln. Muche und Schneider sprechen in einer Erklärung von "erheblichen Honorarzahlungen". Die Koelnmesse hingegen sieht "keine Grundlage für Schadensersatzansprüche".
wuv.de, turi2.de (Background)