DocMorris darf keinen Apothekenautomat betreiben.

Automat außer Betrieb: Die Versandapotheke DocMorris darf ihr Pilotprojekt eines Apothekenautomaten in Hüffenhardt in Baden-Württemberg nicht fortführen, urteilt das Landgericht Mosbach und bestätigt damit eine einstweilige Verfügung. Drei Apotheken und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatten geklagt. Die Richter sehen in dem Automaten einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

In Deutschland dürfen Arzneimittel nur durch Apotheken und deren Versandhandel verkauft werden. DocMorris argumentiert, der Automat stelle eine Form des Versandhandels da, da die Produkte zuvor im Internet bestellt werden müssen. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. (Foto: dpa)
handelsblatt.com

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