Domain-Weltverband Icann verklagt deutschen Anbieter wegen unklarer DSGVO-Regeln.

Icann: Die internationale Vergabestelle für Domainname verklagt den deutschen Anbieter EPAG, offenbar mit dessen Einverständnis. Ziel ist eine juristische Auskunft darüber, welche Informationen Domainregistrare nach Einführung der DSGVO noch von Kunden verlangen bzw. speichern dürfen. Denic, die Vergabestelle für .de-Domains, hat im Zuge der DSGVO bereits die Auskunftsfunktion Whois stark eingeschränkt, die erlaubte, die Inhaber von Domains zu recherchieren.
domainnamewire.com, icann.org (Pressemitteilung), golem.de