Einstweilige Verfügung verbietet Facebook die Löschung eines Kommentars.

Facebook-LogoFacebook darf Nutzer-Kommentare nicht beliebig löschen, schreibt Kai-Hinrich Renner. Ein Nutzer hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erzielt, die Facebook verbietet, seinen einst gelöschten Kommentar erneut zu löschen und ihn deswegen zu sperren. Sein Anwalt, Joachim Steinhöfel, argumentiert, im Gegenzug für die Nutzung der Daten dürfe sein Mandant alles posten, was nicht gegen geltendes Recht verstoße.
abendblatt.de, blendle.com (Paid), wp.de