Einstweilige Verfügung zu Ibizagate-Artikel: “WamS” siegt vor dem BVerfG.

Springer erzielt einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht setzt bis auf weiteres eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin aus, die der "Welt am Sonntag" Teile der Berichterstattung über einen der Hintermänner der Ibiza-Affäre untersagt. Das Bundesverfassungsgericht mahnt an, dass die "Welt am Sonntag" zunächst die Möglichkeit hätte bekommen müssen, Stellung zum Antrag zu beziehen. Vor Kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall bereits die sogenannte "Waffengleichheit" bei Unterlassungserklärungen angemahnt.
per Mail, turi2.de (Background)