Entscheidung im Rechtsstreit um “Afghanistan-Papiere” der “WAZ” zeichnet sich ab.

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Unter Verschluss: Regierungsberichte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Dieses Ergebnis zeichnet sich in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Bundesregierung und der Funke Mediengruppe ab. Es geht um vertrauliche Berichte der Bundeswehr über Auslandseinsätze in Afghanistan. Die "WAZ" hatte die so genannten Afghanistan Papiere zugespielt bekommen und 2012 online gestellt. Die Bundesregierung hatte die Zeitung verklagt und sich dabei auf das Urheberrecht an den Papieren berufen. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln hatten der Bundesregierung Recht gegeben, die "WAZ" musste tausende Dokumente offline nehmen.

Bei einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof hat der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher nun erkennen lassen, dass er die Sichtweise der Bundesregierung weitgehend teile. Auch das "Interesse des Urhebers an der Geheimhaltung seines Werks" sei geschützt, sagt er in der Verhandlung. Das Zitatrecht passe nicht, wenn lediglich Dokumente kommentarlos ins Netz gestellt werden, ohne "eine Verbindung mit eigenen Gedanken". Offen ist noch die Frage, inwieweit die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit in die Bewertung reinspielt. Das Urteil soll am 1. Juni verkündet werden. Es wird eine Grundsatzentscheidung erwartet. (Screenshot via archive.org)
sueddeutsche.de, taz.de

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