Juristischer Rüffel: Die Kampagnen-Plattform Campact erwirkt vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen Ulf Poschardt, berichtet "epd Medien". Der Herausgeber von Springers "Welt" darf demnach nicht wiederholen, dass Campact vom Staat finanziert werde. Die Aussage verletze das Vereinspersönlichkeitsrecht der Plattform – es handle sich um eine "prozessual unwahre Tatsachenbehauptung". Zuvor habe Campact eidesstattlich versichern lassen, dass man keine öffentlichen Gelder erhalte oder erhalten habe. Eine zuvor geforderte Unterlassungserklärung habe Poschardt nicht abgegeben. Der monierte Artikel steht in veränderter Form online.
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(Foto: IMAGO / Berlinfoto)