EU-Gericht: Puma kann Design von Rihanna-Sneakern nicht schützen lassen.

Keine zwei Paar Schuhe: Die Sport­artikel­marke Puma erleidet eine Schlappe beim Schutz des Designs der Sneaker von Sängerin und "Kreativ­direktorin" Rihanna. 2016 ließ Puma das Design ihrer weißen Schuhe mit dicker schwarzer Sohle beim EU-Amt für Geistiges Eigentum schützen, 2022 erklärte die Behörde den Schutz auf Antrag einer nieder­ländischen Schuh-Firma für nichtig. Eine Sicht­weise die nun das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Grund: Schon auf einem Instagram-Foto von 2014 trägt Rihanna diese Schuhe, somit war das Design bei der Anmeldung 2016 nicht mehr neu.
lto.de