EU-Kommission macht Vorschlag für Medienfreiheitsgesetz, Verleger üben Kritik.


Frei oder nicht frei? Die EU-Kommission legt einen Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz ("media freedom act") vor. Dies solle den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien in der EU schützen, schreibt die Behörde. Während Pressefreiheits-Organisationen positiv reagieren, fühlen sich die Verlegerinnen übergangen.

Das Gesetz soll unter anderem EU-Staaten verpflichten, die redaktionelle Unabhängigkeit und den Schutz journalistischer Quellen zu sichern und eine "angemessene und stabile" Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien zu gewährleisten. Geplant ist außerdem ein Medienrat aus Vertretern der Regulierungsbehörden der Mitgliedsländer. Dieser soll Richtlinien und Empfehlungen zur Anwendung des Medienrechts und zu nationalen Entscheidungen herausgeben. Außerdem sollen sich Eigentümerinnen von Medien mit den Redaktionen nur noch auf eine "übergreifende redaktionelle Linie" einigen dürfen. Ansonsten sollen die Journalistinnnen frei über die Art der Berichterstattung entscheiden.

"Dies ist ein Gesetz für die Zeiten, in denen wir leben – und nicht für die, in denen wir gerne leben würden", sagt Kommissions-Vize-Präsidentin Věra Jourová, als sie den Entwurf zusammen mit dem für den Binnenmarkt zuständigen EU-Kommissar Thierry Breton vorstellt. Reporter ohne Grenzen nennen ihn einen "wichtigen Schritt nach vorn für die Medienfreiheit, den Schutz der Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in der EU".

Kritik kommt unterdessen von den europäischen Verleger-Dachverbänden und richtet sich vor allem gegen den geplanten Medienrat, der auch für die Presse zuständig sein soll. Der Vorschlag untergrabe die Grundprinzipien der Pressefreiheit. Auch die Eigentümer-Regelung stößt auf Widerstand. Die Kommission mache in ihrer Verordnung keinen Unterschied zwischen Eigentümern und Verlegern. Letztere aber trügen die "ideelle, ökonomische und rechtliche Verantwortung für die gesamte Publikation", schreiben BDZV und MVFP.

Damit der Entwurf in Kraft tritt, müssen das Europaparlament und der Rat der Mitgliedsländer zustimmen. In den bevorstehenden Verhandlungen sind noch Änderungen zu erwarten.
spiegel.de