EU-Kommission schiebt Umsatzsteuer-Ermäßigung für Digital-Ausgaben an.

Europafahnen  wehen vor der Europaeische Kommission
Erster Schritt zu 7 %: Die EU-Kommission legt ein Gesetz vor, dass unter anderen den Mitgliedsstaaten erlaubt, die reduzierten Umsatzsteuersätze auch auf "elektronische Veröffentlichungen" anzuwenden, also auch auf E-Books und die E-Paper von Zeitungen. Über die Annahme und damit den Erfolg entscheidet der Europäische Rat, genauer die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten.

Die Zeitungs- und Buchverleger fordern schon seit langem die Einführung des reduzierten Satzes. Die ungleichen Steuersätze führen zu teils höheren Verbraucherpreisen bei gleichem Inhalt - und zu skurriler Buchungsakrobatik, etwa bei Bundles von Büchern und E-Books bzw. bei Print-Abos inklusive E-Paper-Zugang.
buchreport.de, boersenblatt.net, europa.eu (Pressemitteilung)

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